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   VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 ZB 10.1743   

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https://dejure.org/2010,69547
VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 ZB 10.1743 (https://dejure.org/2010,69547)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.09.2010 - 8 ZB 10.1743 (https://dejure.org/2010,69547)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. September 2010 - 8 ZB 10.1743 (https://dejure.org/2010,69547)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Berufungszulassung (abgelehnt); Klagebefugnis für allgemeine Leistungsklage; möglicher Anspruch auf Beseitigung von Steinblöcken auf öffentlicher Grünfläche (verneint); Gleichbehandlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90

    Parken; Gehweg

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 ZB 10.1743
    Dass die Steine beim Befahren des Grünstreifens oder beim Parken auf dem Grünstreifen und dem angrenzenden Gehweg hinderlich sind, ist rechtlich unbeachtlich, weil eine solche Nutzung nicht zulässig ist (§ 12 Abs. 4 StVO; vgl. BVerwG vom 14.5.1992 BVerwGE 90, 189).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 ZB 10.1743
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 ZB 10.1743
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 999/07

    Vereinheitlichung des Rechts der Versicherungsvermittlung verletzt bisherige

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 ZB 10.1743
    Der Gleichheitssatz wird durch ein behördliches Handeln oder Unterlassen verletzt, wenn dadurch ohne sachlich rechtfertigenden Grund wesentlich Gleiches ungleich oder in entscheidenden Punkten Ungleiches gleich behandelt wird (vgl. BVerfG vom 8.5.2007 NJW 2007, 2537).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2016 - 16 A 2447/12

    Widerrufserklärungen und Richtigstellungserklärungen auf Äußerungen im

    Ein möglicher Rechtsanspruch in Bezug auf die vom Kläger begehrte Folgenbeseitigung, vgl. Bay. VGH Beschluss vom 27. September 2010 - 8 ZB 10.1743 -, juris, Rn. 8; vgl. ferner BVerwG, Urteile  vom 20. April 1994, vom 28. Februar 1997, vom 18. Dezember 2014 und vom 19. November 2015 jeweils a. a. O., scheitert nicht offensichtlich oder eindeutig in dem genannten Sinne an dem Erfordernis einer fortwirkenden Beeinträchtigung des Klägers durch die beanstandeten Äußerungen.
  • VG München, 27.05.2014 - M 23 K 14.1384

    Metallbügel entlang Grünstreifen; Beseitigungsanspruch eines Anliegers

    Die Errichtung der Metallbügel ist demgegenüber daher als Realakt anzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2010 - 8 ZB 10.1743 - juris Rn. 8 zu Steinblöcken auf öffentlicher Grünfläche).

    Die Klagebefugnis setzt voraus, dass die Klägerin geltend machen könnte, durch die Ablehnung der Entfernung der Metallbügel in ihren Rechten verletzt zu sein, somit einen möglichen Rechtsanspruch auf deren Beseitigung zu haben (BayVGH, B.v. 27.9.2010 - 8 ZB 10.1743 - juris Rn. 8).

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